Wir sagen Danke!
Durchbruch in der Simson-Frage – endlich Bewegung für die Reimporte!
Leute, das ist mal eine Nachricht, bei der man den Zweitaktduft beinahe bis hierher riechen kann! 😎
Nach jahrelangen Diskussionen, Unsicherheit und jeder Menge Papierkram gibt es endlich einen Durchbruch bei den Simson-Reimporten.
Der Bund hat klargestellt, dass künftig auch reimportierte DDR-Kleinkrafträder unter die Bestandsschutzregelung des Einigungsvertrags fallen können – sofern sie spätestens am 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gebracht wurden und die entsprechenden technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für viele Simson-Schrauber, Sammler und Fahrer ist das eine richtig starke Nachricht.
Schluss mit zwei Mopeds – zwei verschiedenen Regeln
Genau das war schließlich das Problem:
Da stehen zwei technisch nahezu identische Simsons nebeneinander. Beide stammen aus DDR-Produktion, beide entsprechen dem gleichen Fahrzeugtyp – aber eine davon wurde damals exportiert und später wieder nach Deutschland zurückgebracht.
Und plötzlich sollte die eine 60 km/h fahren dürfen, während bei der anderen wegen ihrer Exportgeschichte diskutiert wurde?
Gleicher Zweitakter, gleiche Technik, gleiche Herkunft – aber andere Regeln? Das konnte auf Dauer keiner vernünftig erklären.
Damit soll nun Schluss sein.
Nach der neuen Rechtsauffassung des Bundes können auch entsprechende Reimporte von der bekannten 60-km/h-Ausnahmeregelung profitieren.
Und dafür sagen wir ganz klar:
DANKE!
Danke an alle, die sich über Jahre mit diesem Thema beschäftigt haben.
Danke an die Simson-Fahrer, Vereine, Schrauber, Händler und Unterstützer, die nicht aufgehört haben, auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam zu machen.
Und natürlich auch ein Danke an Thüringen und die beteiligten ostdeutschen Länder, die das Thema immer wieder auf den Tisch gebracht und gegenüber dem Bund auf eine vernünftige Lösung gedrängt haben.
Denn eine Simson ist eben nicht einfach irgendein altes Moped.
Simson ist Kulturgut auf zwei Rädern
Für viele von uns gehört das Knattern eines Simson-Motors genauso zum Osten wie die Garage hinterm Haus, ölverschmierte Hände und die berühmte Frage:
Haste mal 'ne 10er Nuss?
Ob S50, S51, Schwalbe, Star, Sperber oder Habicht – diese Fahrzeuge sind teilweise seit Jahrzehnten unterwegs.
Sie werden restauriert, repariert, vererbt und von einer Generation an die nächste weitergegeben.
Und gerade für viele junge Leute auf dem Land ist eine Simson noch heute mehr als nur ein Hobby.
Sie bedeutet:
Mobilität Unabhängigkeit bezahlbare Technik Schrauben statt Wegwerfen ein Stück Heimat und natürlich jede Menge Zweitaktspaß
Aber jetzt nicht gleich den Vergaser vor Freude überlaufen lassen!
Ganz ohne Bedingungen geht es natürlich nicht.
Bei einem reimportierten Kleinkraftrad muss im Rahmen eines Gutachtens nach §21 StVZO festgestellt werden, dass das Fahrzeug die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Dazu gehört unter anderem:
Das Fahrzeug muss einem in der DDR genehmigten Fahrzeugtyp entsprechen. Es muss spätestens am 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gebracht worden sein. Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die technischen Voraussetzungen müssen entsprechend nachgewiesen werden.
Es bedeutet also nicht:
Ist 'ne Simson – also automatisch 60 km/h und fertig.
Die entsprechenden Nachweise und das Gutachten bleiben wichtig.
Aber erstmals gibt es damit einen klaren Weg, auf dem auch Besitzer eines Reimports die Regelung nutzen können.
Auch für die Schrauberszene eine wichtige Entscheidung
Die Entscheidung betrifft nicht nur die Fahrer selbst.
Rund um Simson existiert bis heute eine riesige Szene aus Werkstätten, Ersatzteilhändlern, Restaurierungsbetrieben und kleinen Unternehmen.
Gerade rund um den ehemaligen Produktionsstandort Suhl ist die Marke weiterhin ein Stück lebendige Geschichte.
Wenn dadurch wieder mehr Fahrzeuge vernünftig restauriert, zugelassen und auf die Straße gebracht werden können, profitieren am Ende nicht nur die Besitzer.
Es hilft auch dabei, Wissen, Ersatzteilversorgung und alte Fahrzeugtechnik zu erhalten.
Unsere Meinung?
Wurde auch verdammt noch mal Zeit! 😁
Eine alte Simson wird schließlich nicht plötzlich zu einem völlig anderen Moped, nur weil sie irgendwann einmal ein paar Kilometer hinter einer Landesgrenze verbracht hat.
Wenn Fahrzeugtyp, Alter, technische Voraussetzungen und Zustand stimmen, sollte eine vernünftige und rechtssichere Lösung möglich sein.
Genau diese Tür wurde jetzt geöffnet.
Danke an alle, die nicht lockergelassen haben!
Jetzt hoffen wir natürlich, dass die Umsetzung bei Gutachtern und Zulassungsstellen möglichst unkompliziert funktioniert und aus der guten Nachricht nicht wieder ein typisch deutscher Formular-Marathon mit 37 Stempeln und drei Durchschlägen wird. 😜
Tank voll, Mischung stimmt, Kerze funkt!
Also Leute: Schraubenschlüssel raus, Zweitaktduft in die Nase und weiter geht's!
Dixieland – East German Rednecks
Für uns bleibt die Simson nicht einfach nur ein Kleinkraftrad. Sie ist ein Stück Heimat, Schrauberkultur und verdammt viel Spaß auf zwei Rädern.
Reimimporte: "Ist die Wiedereinfuhr von Simsons aus dem Ausland nach Deutschland"

